Als Existenzgünder müssen Sie einige Behörden und Ämter vom Start Ihres Unternehmens unterrichten.
Es gibt zahlreiche gewerberechtliche Vorschriften, die bei der Gründung eines Unternehmens zu beachten sind.
Ein Service der Landesnotarkammer Bayern | Denninger Straße 169 | 81925 München
Telefon: 089 551660 | Fax: 089 55089572 | E-Mail: notarkammer@notarkasse.de
Sie brauchen Informationen zum Handelsrecht, dem Sonderrecht der Kaufleute.
Sie wollen wissen, ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen wird oder werden kann.
Sie wollen Ihrem Unternehmen die optimale Rechtsform geben.
Die Rechtsform ist auch steuerlich eine Weichenstellung. Sie wollen wissen, welche Steuern auf Sie zukommen.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, benötigen Sie auch diesbezüglich Informationen.
Des Weiteren sollten Sie nicht vergessen, die notwendigen Versicherungen abzuschließen.
Ein ganz wichtiges Thema sind auch vorsorgende rechtliche Maßnahmen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts.
Zu guter Letzt sollen Sie nicht zu spät beginnen, sich über die Unternehmensnachfolge Gedanken zu machen.