• Menu
    • ANMELDUNGEN
    • GEWERBERECHT
    • HANDELSRECHT
    • HANDELSREGISTER
    • RECHTSFORMEN
    • STEUERN
    • MITARBEITER
    • VERSICHERUNGEN
    • VORSORGE
    • UNTERNEHMENSNACHFOLGE
  • Gründeragentur Bayern
  • Kontakt
    Home | ANMELDUNGEN | Bundesagentur für Arbeit

    Anmeldungen » Bundesagentur für Arbeit
     
     
    Wer Arbeitnehmer beschäftigt, benötigt für seinen Betrieb eine Betriebsnummer. Diese erteilt die Bundesagentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt).  §§ 18i ff. SBG IV
     
     
    Die Betriebsnummer dient der wirtschaftlichen Zuordnung der Betriebe in der Beschäftigungsstatistik. Sie ist bei den Meldungen zur Sozialversicherung (s. u.) anzugeben. Die Betriebsnummer ist an den jeweiligen Inhaber des Betriebs gebunden. Aus diesem Grund muss auch bei Übernahme eines vorhandenen Betriebs vom neuen Inhaber eine neue Betriebsnummer beantragt werden.
    § 28a Abs. 3 Nr. 6 SGB IV
     
     
    Die Betriebsnummer ist elektronisch zu beantragen. Weitere Informationen gibt die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service.

    § 18i Abs. 1 SBG IV 

     
     
     
    Die zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit kann im Internet unter www.arbeitsagentur.de ermittelt werden.
     
    Stand: 02.03.2018

    Gewerbeamt
    weitere Informationen

    Krankenkasse
    weitere Informationen

    Berufsgenossenschaft
    weitere Informationen

    Handelsregister
    weitere Informationen

    Finanzamt
    weitere Informationen

    Übersicht
    weitere Informationen