Gewerberecht » Notwendige Unterlagen
    Für die Gewerbeanzeige sind folgende Unterlagen bereit zu halten:
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • ggf. schriftliche Vollmacht sowie Ausweise Vollmachtgeber/Bevollmächtigter
    • bei ausländischen Gewerbetreibenden: Aufenthaltsgenehmigung
    • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Registerauszug oder bei Aufnahme
      des Gewerbebetriebes durch eine GmbH in Gründung vor Eintragung ins Handelsregister:
    • Abschrift des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie Vollmacht der Gründer, dass
      Geschäftsbeginn bereits vor der Eintragung erfolgen soll
  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
  • Ottostr. 10/III | 80333 München
  •  
  • T. +49 89 551 66-0
  • F. +49 89 550 895-72
  • notarkammer@notare-bayern-pfalz.de