Vorsorge » Sinn und Zweck der Vollmacht
    Eine Vollmacht kann in vielen Lebenssituationen gute Dienste leisten. Immer dann, wenn Sie nicht persönlich handeln können oder wollen, kann dies der Bevollmächtigte in Ihrem Namen tun. Das gilt im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ebenso, wie wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten. Mit Hilfe einer Vollmacht sichern Sie die Weiterführung des Betriebs für die Zeit, in der Sie einmal ausfallen sollten.

    Die sogenannte Vorsorgevollmacht soll insbesondere verhindern, dass im Fall der Geschäftsunfähigkeit für den Vollmachtgeber vom Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet werden muss. Die Bestellung einer unerwünschten Person zum Betreuer wird vermieden. Häufig wird die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung verbunden. Darin legt der Betroffene seine Wünsche fest, wie er im Zustand der Entscheidungsunfähigkeit behandelt werden möchte.

    Vorsorgevollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Wird eine Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht erteilt, kann auch diese registriert werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.
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